Dem Körper helfen sich selbst zu heilen
 

Preise & Honorarregelungen

Die Tätigkeit des Heilpraktikers bzw. der Heilpraktikerin, d.h. das Bemühen um Heilung oder Linderung im gegenseitigen Einverständnis von Heilpraktiker oder Heilpraktikerin und Patient oder Patientin, ist im BGB geregelt, worunter auch die Verpflichtung des Klienten und der Klientinnen zur Bezahlung fällt (§§ 611-630 BGB). Das Honorar des Heilpraktikers oder der Heilpraktikerin kann dabei nicht willkürlich festgesetzt werden, sondern wird zwischen Klient oder Klientin und Heilpraktiker oder Heilpraktikerin vereinbart. Falls keine Vereinbarung getroffen wurde gilt das sogenannte Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).